Brandschutz

Der Bereich Brandschutz ist in den letzten Jahren immer umfangreicher und anspruchsvoller für Unternehmen geworden. So gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien und Vorgaben, die ein Unternehmen einzuhalten hat.
Für Nichtfachleute ist es leider immer schwieriger den richtigen Überblick zu behalten. Damit sie weiterhin den richtigen Überblick behalten und diese Anforderungen einhalten können, unterstütze ich sie mit den folgenden Dienstleistungen. 

Sprechen Sie mich an

Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz

Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Brandschutzbeauftragten oder auch durch einen extern bestellten Brandschutz-beauftragten erfüllt werden. Auch vom Sachversicherer des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.

Ich übernehme für Sie die Brandschutzbeauftragten Dienstleistung

Aus- & Fortbildung Brandschutzhelfer 

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ebenso gilt dieses für Baustellen oder Personen, die mit feuergefährlichen Tätigkeiten betraut werden.

Ich übernehme für sie die fachkundige Unterweisung / Ausbildung als Inhouseschulung oder Einzelschulung wo alle notwendigen Grundlagen vom vorbeugenden Brandschutz bis zur Brandbekämpfung geschult werden.

Brandschutzunterweisung

Brandschutzunterweisungen sind ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen. Sie sind grundsätzlich vor Aufnahme der Arbeit, bei Änderungen der Arbeitsplatzgestaltung jedoch einmal jährlich wiederkehrend durchzuführen. Dieses Verpflichtung leitet sichbunter anderem aus dem Arbeitschutzgesetz, DGUV Vorschriften, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeits-stättenrichtlinien und anderen Verordnungen ab.

Gerne gestalte ich für ihre Betriebsorganisation ihre individuelle Brandschutzunterweisung mit dazugehörigen Dokumentationsnachweis.

Betriebliche Gefahrenabwehrpläne

Der Flucht- und Rettungsplan soll im Notfall helfen, einen schnellen und sicheren Weg nach draußen zu finden und über die notwendigen Hilfeeinrichtungen informieren. Die Pläne sind Bestandteil der Brandschutzmaßnahmen. Flucht- und Rettungspläne müssen nach DIN ISO 23601 erstellt werden. Sie müssen in regelmäßigen Zeit-abständen überprüft werden und immer aktuell an bauliche Veränderungen angepasst werden.

Gerne erstelle oder ändere ich ihnen mit modernen CAD System nach DIN ISO 23601 ihre neuen Flucht – & Rettungspläne.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.